Papieranteil von mehr als 95

Papierbasierte Zuckerverpackungen können EPR-Gebühren senken

Papierbasierte Zuckerverpackungen können EPR-Gebühren senken
Delforts Verpackungspapiere für Zuckersticks und -tütchen bestehen nach Herstellerangaben zu mehr als 95 Prozent aus Papier und können herkömmliche Papier-PE-Verbunde ersetzen (Quelle: delfort)

Delfort hat Verpackungspapiere für Zuckersticks und -tütchen entwickelt, die nach Unternehmensangaben zu mehr als 95 Prozent aus Papier bestehen. Sie sollen herkömmliche Papier-PE-Verbunde ersetzen und können abhängig vom nationalen Gebührensystem die Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung senken. Erste Verarbeitungstests erfolgten auf bestehenden Verpackungsanlagen.

Zuckerportionen für Cafés, Hotels und Kantinen werden häufig in Papierverpackungen mit einer Kunststoffschicht abgefüllt. Bei herkömmlichen Papier-PE-Laminaten kommen beispielsweise 40 g/m² Papier mit 10 oder 12 g/m² Polyethylen zum Einsatz. Der Kunststoff macht damit rund ein Fünftel bis knapp ein Viertel des Materialgewichts aus. Delfort bietet als Alternative Verpackungspapiere mit einem Papieranteil von mehr als 95 Prozent an.

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„Wir haben Verpackungspapiere für Zucker zukunftsfähig gemacht, die zu mehr als 95 Prozent aus Papier bestehen. Dadurch können Verpackungsgebühren gespart werden“, sagt Markus Rothböck, Geschäftsbereichsleiter Packaging bei delfort. Nach Angaben des Unternehmens zeigen Prüfungen nach der CEPI-Methode, dass sich die Papiere im Altpapierrecycling verwerten lassen.

Gebührenvorteile hängen von der Einstufung ab

Im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, kurz EPR für Extended Producer Responsibility, beteiligen sich verpflichtete Unternehmen an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Verpackungen. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR sieht vor, die finanziellen Beiträge künftig nach der Recyclingfähigkeit zu staffeln.

Delfort verweist auf das belgische Rücknahmesystem Fost Plus: Beim Wechsel von herkömmlichen Papier-PE-Laminaten auf ausgewählte Papiere des Herstellers seien nach dem dortigen Gebührenmodell Einsparungen von bis zu 98 Prozent möglich. Als Vergleich dienen Verbundkonstruktionen, die nach dem CEPI-Prüfverfahren nicht als recyclingfähig eingestuft werden. Die genannte Ersparnis ist damit an eine bestimmte Material- und Gebühreneinstufung gebunden. Wie hoch sie im Einzelfall ausfällt, hängt vom jeweiligen Land und der konkreten Verpackung ab.

PPWR beschränkt Portionsverpackungen aus Kunststoff

Ab dem 1. Januar 2030 untersagt die PPWR bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff für Einzelportionen im Hotel-, Restaurant- und Cateringbereich. Dazu zählen auch Zuckerverpackungen. Ausnahmen bestehen unter anderem für Portionen, die zusammen mit verzehrfertigen Speisen zum Mitnehmen ausgegeben werden, sowie für medizinisch begründete Anwendungen.

Papierbasierte Verpackungen mit weniger als fünf Prozent Kunststoff fallen nach der veröffentlichten Auslegung der EU-Kommission nicht unter diese Verbote. Für entsprechende Materialalternativen eröffnet sich damit ein Einsatzfeld, in dem sowohl die Verpackungszusammensetzung als auch ihre Einstufung im jeweiligen Entsorgungssystem an Bedeutung gewinnen.

Verarbeitung auf vorhandenen Anlagen getestet

Die Papiere thinbarrier fit und thinbarrier fit natural wurden nach Angaben von delfort bereits bei einem Kunden auf bestehenden Verpackungsanlagen getestet. Der nicht namentlich genannte Anwender berichtet: „Die Papiere ließen sich nahtlos in die bestehende Produktion integrieren und liefen auf den vorhandenen Verpackungsmaschinen zuverlässig in gewohntem Tempo, ohne Umbau und ohne zusätzliche Investitionen.“

Zum Versiegeln der Portionsverpackungen seien zudem deutlich niedrigere Temperaturen erforderlich gewesen als bei den zuvor eingesetzten Materialien. Konkrete Angaben zu Siegeltemperaturen, Maschinengeschwindigkeiten und Versuchsbedingungen nennt delfort nicht.