Greenwashing und die Folgen für Verpackungsdrucker

Vorsicht bei der Wortwahl

Greenwashing und die Folgen für Verpackungsdrucker
Umweltaussagen unter der Lupe: Das Editorial beleuchtet die Anforderungen an belegbare Werbung und den damit verbundenen Aufwand für Druckereien (KI-generierte Symbolillustration)

Wie dürfen Druckereien mit Umweltvorteilen werben – und welche Aussagen müssen sie belegen? Mit diesen auch für Verpackungsdrucker relevanten Fragen beschäftigt sich Gerd Bergmann in der aktuellen Ausgabe unserer Schwesterzeitschrift „Deutscher Drucker“. Sein Editorial beleuchtet die Vorgaben der EU-Richtlinie „EmpCo“ und den bürokratischen Aufwand, den neue Regelungen gerade für kleinere Betriebe bedeuten.

Zu den nachvollziehbaren Klagen mittelständischer Unternehmer gehören jene über zuviele Vorgaben und EU-Richtlinien aus Brüssel. Die allgegenwärtige Bürokratie ist schließlich nicht nur lästig. Sie kann auch richtig teuer werden, wenn man wichtige Bestimmungen nicht beachtet. Alle neu erlassenen oder sich laufend ändernden Vorschriften im Blick zu haben, ist allerdings vor allem für kleinere Betriebe ausgesprochen schwierig.

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Am 27. September 2026 tritt beispielsweise – ohne jede Übergangsfrist – eine Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft, die durch eine bereits 2024 erlassene EU-Richtlinie mit dem schönen Titel „Empowering Consumers for the Green Transition“ ausgelöst wurde. Europas Verbraucher sollen unter anderem dadurch für die „Grüne Wende“ befähigt werden, indem Umweltaussagen in der Werbung künftig untersagt sind, sofern dafür nicht auch ein entsprechender Beleg angeführt wird.

Formulierungen wie „grüne Druckerei“ sind, ohne dies zu belegen, nicht mehr gestattet.

Nennen Sie ihr Unternehmen etwa eine „grüne Druckerei“ oder loben Sie Ihre „umweltfreundliche Produktion“ ohne das im Detail zu begründen, könnte Ihnen ein Bußgeld drohen. Zu empfehlen sind deshalb belegbare Formulierungen wie „Druck auf FSC-zertifiziertem Papier“ oder „Versand klimaneutral gestellt durch Kompensation über den Anbieter XY“. Der Bundesverband Druck und Medien hatte seinen Mitgliedern bereits im Frühjahr einen diesbezüglichen FAQ-Leitfaden zur Verfügung gestellt und auch das Sächsische Institut für die Druckindustrie geht bei seinem Symposium „InnoPrint“ am 6. November 2026 in Leipzig ausführlich darauf ein.

Dass „EmpCo“, wie die Richtlinie in Kurzform genannt wird, im Vergleich mit der Entwaldungsverordnung („EUDR“) oder der Verpackungsverordnung („PPWR“) eine der weniger komplexen Hürden aus Brüssel darstellt, ist für die Unternehmer nur ein schwacher Trost.