EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung

Verbände fordern Moratorium zum PPWR-Start

Verbände fordern Moratorium zum PPWR-Start
Die PPWR ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anwendbar. Branchenverbände kritisieren die kurzfristigen Klarstellungen und fordern eine Übergangsfrist (Quelle: Sappi)

Seit dem 12. August 2026 ist die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) grundsätzlich anwendbar. Gut eine Woche zuvor veröffentlichte die Europäische Kommission überarbeitete FAQ, in denen sie die Rollen und die daraus resultierenden Pflichten der Wirtschaftsakteure teilweise neu einordnet. Verbände der Druckwirtschaft begrüßen die Klarstellungen, kritisieren jedoch deren späte Veröffentlichung. Sie fordern einen Übergangszeitraum und Zurückhaltung bei Sanktionen.

Die Verbände der Wertschöpfungskette Druck, darunter der Bundesverband Druck und Medien (BVDM), sehen die betroffenen Unternehmen seit Monaten mit erheblichen Rechts- und Planungsunsicherheiten konfrontiert. Als Gründe nennen sie die Komplexität der Verordnung, neue Rechtsbegriffe und zusätzliche Pflichten. Bereits die im März 2026 veröffentlichten Auslegungshilfen der Kommission hätten zahlreiche Fragen offengelassen. Dass zentrale Punkte erst Anfang August neu eingeordnet worden seien, zeige aus Sicht der Verbände, dass wesentliche Umsetzungsfragen auch auf europäischer Ebene nur schrittweise geklärt würden.

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In ihrer am 12. August veröffentlichten Stellungnahme betonen die Verbände: „Bis zum heutigen Geltungsbeginn bleibt den Unternehmen nicht genug Zeit, um neue Auslegungen zu Rollen und Pflichten rechtssicher zu bewerten und in ihren Prozessen umzusetzen.“

Grenzüberschreitender Versand als Problemfeld

Besonders kritisch bewerten die Verbände die Anforderungen beim grenzüberschreitenden Versand innerhalb des EU-Binnenmarktes. Unternehmen, die lediglich Kleinstmengen in andere Mitgliedstaaten versenden, könnten nach ihrer Einschätzung die Bestellung von Bevollmächtigten in jedem einzelnen Zielland wirtschaftlich kaum bewältigen.

Die Verbände fordern daher:

  • einen angemessenen Übergangszeitraum, damit Unternehmen die PPWR rechtssicher umsetzen können;
  • Vertrauensschutz für Unternehmen, die ihre Prozesse auf Grundlage der bislang veröffentlichten Informationen nach bestem Wissen angepasst haben;
  • Zurückhaltung bei Kontrollen und Sanktionen zu Beginn der Anwendung, da aufgrund der späten Klarstellungen keine ausreichende Vorbereitungszeit bestanden habe;
  • eine einheitliche und verlässliche Auslegung der PPWR in der gesamten EU sowie eine rasche Klärung voneinander abweichender Bewertungen der Europäischen Kommission und nationaler Behörden;
  • pragmatische Regelungen für Registrierung und Systembeteiligung im EU-Binnenmarkt. Dies schließe Korrekturen für Kleinstunternehmen sowie für geringe und recyclingfähige Verpackungsmengen beim grenzüberschreitenden Versand ein.

Darüber hinaus verlangen die Verbände, die kostenintensive Pflicht zur Bestellung von Bevollmächtigten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten grundlegend zu überarbeiten. Eine Übergangsphase müsse genutzt werden, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine praxistaugliche, einheitliche und rechtssichere Umsetzung der PPWR zu erreichen.