Plastiksteuer soll am 1. Juli 2027 in Kraft treten

Was auf Verpackungsdruckereien zukommt

Plastiksteuer: Was auf Verpackungsdruckereien zukommt
Die geplante Plastiksteuer soll sich nach dem Kunststoffgewicht der Verpackungen richten. Für Verpackungsdruckereien könnte sie höhere Materialkosten und zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten (Quell: KI-generiertes Symbolbild)

Ab dem 1. Juli 2027 sollen auf Kunststoff in Verpackungen 550 Euro je Tonne Steuer anfallen. Auch Mehrwegverpackungen wären betroffen. Für Verpackungsdruckereien könnte das höhere Materialkosten, zusätzliche Meldepflichten und mehr Aufwand bei der Kalkulation bedeuten. Noch ist die Steuer nicht beschlossen.

Die Bundesregierung plant eine neue Steuer auf Kunststoffverpackungen. Der Entwurf vom 30. September 2026 sieht vor, dass das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Erhoben werden soll die Steuer aber erst ab dem 1. Juli 2027. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich die Regeln und der Zeitplan noch ändern.

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Geplant sind 550 Euro je Tonne Kunststoff, also 55 Cent je Kilogramm. Entscheidend ist, wie viel Kunststoff eine steuerpflichtige Verpackung enthält. Besteht sie aus mehreren Materialien, würde nur das Kunststoffgewicht besteuert. Die Bundesregierung will damit zusätzliche Einnahmen erzielen und einen Anreiz schaffen, weniger Kunststoff für Verpackungen einzusetzen.

Welche Verpackungen wären betroffen?

Erfasst werden sollen unter anderem bestimmte Folien aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und PET sowie Kunststoffbeutel, Flaschen und Verschlüsse. Nach der Analyse der Steuerberatungsgesellschaft Ecovis KSO hängt die Steuerpflicht von der Einordnung der Ware im Zolltarif ab. Bei Folien spielen dabei auch die Dicke und der Schichtaufbau eine Rolle. Deshalb wäre nicht automatisch jede Verpackungsfolie steuerpflichtig.

Auch Verpackungen aus Papier, Pappe, Metall oder textilen Materialien können unter die Steuer fallen, wenn sie Kunststoff enthalten. Für bestimmte dieser Verpackungen nennt der Gesetzestext eine Grenze von mindestens fünf Prozent Kunststoff am Gewicht. Die Begründung des Entwurfs spricht dagegen von mehr als fünf Prozent. Was für Verpackungen mit genau fünf Prozent gelten soll, muss daher klargestellt werden.

Für Druckereien bedeutet das: Sie müssten für ihre Produkte genau prüfen, welche Materialien enthalten sind und wie hoch das Kunststoffgewicht ist. Eine Papierverpackung mit Kunststoffbeschichtung wäre nicht allein deshalb steuerfrei, weil sie überwiegend aus Papier besteht.

Müsste die Druckerei die Steuer selbst zahlen?

Das hängt davon ab, was der Betrieb herstellt und wo er sein Material einkauft. Nach der Darstellung von Ecovis KSO soll die Steuer unter anderem entstehen, wenn ein Unternehmen erstmals ein erfasstes Produkt in Deutschland herstellt. Auch wer entsprechende Waren gewerblich aus einem anderen EU-Land bezieht oder aus einem Drittland einführt, kann selbst zur Zahlung verpflichtet sein.

Eine Druckerei könnte die Belastung aber auch über höhere Einkaufspreise spüren, wenn ihr Lieferant die Steuer bereits abführt. Für einen Betrieb, der Folien einkauft, bedruckt und zu Beuteln verarbeitet, wäre deshalb zu prüfen, an welcher Stelle der Produktion die Steuer anfällt und wie eine bereits gezahlte Steuer berücksichtigt wird. Diese Prüfung lässt sich nicht durch die pauschale Aussage ersetzen, dass alle Verpackungsdrucker selbst steuerpflichtig werden.

Wie hoch wäre die zusätzliche Belastung?

Eine Beispielrechnung zeigt die Größenordnung: Enthält eine steuerpflichtige Verpackung zehn Gramm Kunststoff, entfielen darauf 0,55 Cent Steuer. Bei einer Million solcher Verpackungen wären das 5.500 Euro. Für 1.000 Tonnen vollständig steuerpflichtigen Kunststoffs ergibt sich eine Belastung von 550.000 Euro. Mögliche Entlastungen sowie Verwaltungs- und Finanzierungskosten sind in diesen Rechnungen nicht berücksichtigt.

Für Verpackungsdruckereien würde damit die Angebotskalkulation aufwendiger. Sie müssten wissen, ob die Steuer bereits im Materialpreis enthalten ist oder von ihnen selbst gezahlt werden muss. Bei länger laufenden Lieferverträgen wäre außerdem zu klären, ob und wie sich die zusätzlichen Kosten an den Kunden weitergeben lassen. Gelingt das nicht, könnte die Belastung die Marge verringern.

Hinzu kommt ein möglicher Finanzierungsbedarf. Ecovis KSO zufolge sieht der Entwurf monatliche Steueranmeldungen bis zum zehnten Tag des Folgemonats vor; gezahlt werden soll bis zum zwanzigsten Tag. Bezahlt der Kunde seine Rechnung später, müsste ein selbst steuerpflichtiger Betrieb die Steuer zunächst aus eigenen Mitteln finanzieren.

Mehrweg wäre ebenfalls betroffen

Eine allgemeine Ausnahme für Mehrwegverpackungen ist bislang nicht vorgesehen. Darauf weisen auch die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen, Plastics Europe Deutschland und der VDMA Fachverband Kunststoff- und Gummimaschinen hin. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt den Steueransatz grundsätzlich, fordert aber, Mehrwegverpackungen auszunehmen.

Auch bei recyceltem Kunststoff ist Vorsicht in der Planung nötig. Der Entwurf sieht zwar vor, die Steuer für den Rezyklatanteil auf Antrag zu erstatten. Diese Entlastung soll aber erst gelten, wenn eine zusätzliche Verordnung die Einzelheiten festlegt. Einen verbindlichen Termin dafür nennt der Entwurf nicht. Ob die Entlastung bereits zum geplanten Steuerstart verfügbar wäre, ist damit offen.

Druckereien sollten deshalb bei Verpackungen mit Recyclingkunststoff noch keine sichere Steuerersparnis einrechnen. Nachweise über den Rezyklatanteil wären dennoch wichtig, um eine spätere Erstattung beantragen zu können.

Weniger Kunststoff kann neue Anforderungen an den Druck stellen

Die geplante Steuer könnte den Wunsch der Kunden nach leichteren Verpackungen verstärken. Für Druckereien und Weiterverarbeiter würde das möglicherweise mehr Aufträge mit dünneren Folien oder anderen Materialkombinationen bedeuten. Solche Umstellungen müssen technisch geprüft werden: Läuft das Material stabil durch die Maschine? Lassen sich die Farben zuverlässig aufbringen? Funktionieren Kaschierung und Siegelung? Und schützt die Verpackung das Produkt weiterhin ausreichend?

Auch eine gut recycelbare Verpackung aus nur einer Kunststoffart wäre nicht allein deshalb steuerfrei. Umgekehrt kann bei einer Papierverpackung der Kunststoffanteil steuerpflichtig sein. Die Steuerersparnis wäre daher nur ein Faktor bei der Materialwahl. Zusätzliche Verarbeitungskosten oder eine schlechtere Verpackungsfunktion könnten einen vermeintlichen Preisvorteil aufheben.

Mehr Verwaltungsaufwand und offene Wettbewerbsfragen

Der Entwurf rechnet für die betroffene Wirtschaft insgesamt mit rund 8,8 Millionen Euro einmaligem und rund 44,1 Millionen Euro jährlichem Bürokratieaufwand. Wie viel davon auf Verpackungsdruckereien entfallen würde, lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Branchenverbände kritisieren zudem eine mögliche Benachteiligung inländischer Unternehmen. Nach ihrer Auslegung würden bereits verpackte Waren aus dem Ausland steuerfrei bleiben, während deutsche Hersteller und Verwender die Steuer tragen müssten. Ob und in welchem Umfang dadurch Aufträge ins Ausland verlagert würden, ist derzeit nicht absehbar.

Für Verpackungsdruckereien lohnt es sich deshalb, die Vorbereitung mit den eigenen Produkten zu beginnen: Welche könnten betroffen sein, wie viel Kunststoff enthalten sie und wo wird das Material eingekauft? Mit diesen Angaben lassen sich mögliche Mehrkosten besser abschätzen. Verbindlich kalkulieren lässt sich die neue Belastung jedoch erst, wenn das Gesetz und die erforderlichen Ausführungsregeln feststehen.